Schwellenwerte im Vergaberecht 2016

Anpassungen auf europäischer Ebene als wichtiger Impuls


Für Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) gelten aufgrund der aktuellen EU-Verordnungen 2015/2170 und 2015/2171 ab 01.01.2016 erhöhte Schwellenwerte für jene Grenze ab der eine Ausschreibung EU-weit bekannt gemacht werden muss. »Weiter