Status Quo des Bieterrechtsschutzes in der Praxis am Prüfstand

Verbesserungen zeichnen sich ab


Die Antragslegitimation – die Frage also, ob ein Bieter, dessen Angebot auszuscheiden ist – der also selbst den Auftrag nicht bekommen kann – das Recht hat, die Zuschlagsentscheidung zugunsten eines anderen Bieters überhaupt zu hinterfragen, ist ein zuverlässiger „Dauerbrenner“ in fast jedem Vergabenachprüfungsfall. » Weiter