Bietergemeinschaften: Vergaberechtliche Grenzen und Bestimmungen

Einschränkungen für den freien und lauteren Wettbewerb durch BIEGE


Im Zuge der Angebotslegung zur Erlangung eines Bauauftrags werden häufig Bietergemeinschaften gegründet. Das Recht auf die Bildung von Bietergemeinschaften ist im Kartellrecht und - gemäß Spruch des BVA (GZ N/ 0037-BVA/13/2010-108 vom 30.11.2010) – und insbesondere durch das Vergaberecht beschränkt. » Weiter