Hinweise zur BauPVO - Zeitgemäße Umsetzung

Europaweite CE-Kennzeichnung nach einheitlichen Vorgaben dank Bauprodukteverordnung


Am  1. Juli 2013 trat die Bauprodukte-Verordnung (kurz: „BauPVO“) in Kraft. Die Verordnung löst die  Bauproduktrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bisher die rechtliche Grundlage der CE Kennzeichnung war. Im Gegensatz zur bisherigen Bauproduktrichtlinie, die eine Umsetzung durch nationale Gesetze erforderte, muss diese EU-Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt wirksam (Anm.: Es wurde die Rechtsform der Verordnung gewählt, da diese in allen Mitgliedsländern direkt gültig ist.) Damit erfolgt die CE-Kennzeichnung europaweit nach einheitlichen Vorgaben – vor allem in Sinne einer zeitgemäßen Weiterentwicklung von Umwelt- und Gesundheitsanforderungen. » Weiter