Nicht im Verfassungsausschuss behandelt und somit auf den Herbst verschoben wurde das Vergabegesetz. Ziel des Gesetzespakets sei es, den rechtlichen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand zu vereinfachen und zu modernisieren. Ein Teil der einschlägigen neuen EU-Richtlinien wurde bereits 2016 umgesetzt, nun sollen die restlichen Vorgaben erfüllt werden. »Weiter