Die neue ÖNorm B 2061 - Baukalkulation auf aktuellem Stand

Änderungen und Neuerungen der ÖNorm B 2061 „Preisermittlung für Bauleistungen".

 

Die ÖNorm B 2061 enthält Änderungen und Neuerungen, welche die Verbindung mit einer modernen Kostenrechnung erleichtern. Die Treffsicherheit der Kalkulation kann dadurch steigen.

Keine Kooperation ohne Datenaustausch

Die Neufassung der ÖNorm B 2061 „Preisermittlung für Bauleistungen" liegt seit 1. Mai 2020 vor. Die Norm öffnet sich nun in Richtung der differenzierenden Zuschlagskalkulation. An mehreren Stellen ist die Zurechnung von Gemeinkosten möglich. Das fördert eine Kostenzuordnung nach dem Verursachungsprinzip. Nachfolgend die Highlights von den Anpassungen und Änderungen.

Kostenartengemeinkosten

Unter diesem Begriff werden Kosten verstanden, die nicht als Einzelkosten ( also direkt zuordenbar) erfassbar sind, sondern mithilfe bestimmter Schlüssel zu verteilen und zuzurechnen sind. Verursachungsgerecht werden sie den Personal-, Material- bzw. Gerätekosten zugerechnet. In den K-Blättern finden sich daher Felder für Personalgemeinkosten, Materialgemeinkosten und Gerätegemeinkosten.

Beispielsweise können die Kosten der Personalverrechnung den Personalkosten, die Kosten der Einkaufsabteilung und des Lagerplatzes den Materialkosten oder die Kosten der Geräteverwaltung den Gerätekosten zugerechnet werden.

Das neue K2-Blatt

Die Darstellung der einzelnen Komponenten des Gesamtzuschlages (GZ) erfolgt im neugeschaffenen K2-Blatt. Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten bietet ein frei definierbarer Zuschlag. Sie reichen von der Hinzurechnung von Fertigungsgemeinkosten, Baustellengemeinkosten, Kosten für Planungsleistungen (MuWPlanung) bis zur Erfassung eines Festpreiszuschlages oder von im Vertrag vorgesehene Abzüge (z.B. für Bauschaden oder Reinigung).

Die Kalkulationselemente für die Geschäftsgemeinkosten, die Finanzierungskosten (Bauzinsen) sowie Wagnis und Gewinn sind natürlich weiterhin im GZ enthalten.

Wesentlich ist die geänderte Basis für die einzeln hinzuzurechnenden Elemente und damit einhergehend das gänzlich andere Rechenschema. Es ist nun eine staffelweise Hinzurechnung der einzelnen Kalkulationselemente vorgesehen. Die Ausgangsbasis bildet (wertneutral) 100 Prozent. Sie steht für die Einzelkosten der Teilleistungen, also für die direkten Kosten. Wegen des geänderten Berechnungssystems dürfen die aus K3:1999 bekannten Werte der Kalkulationselemente des GZ auf keinen Fall eins zu eins in das K2-Blatt übernommen werden.

Zwar nicht neu, weil es die ÖNorm B 2061:1999 auch zuließ, nun aber transparent im K2-Blatt abgebildet ist, ist die Möglichkeit, beliebig viele Kostenträger festlegen zu können (etwa ein GZ auf alles, je ein GZ auf die Preisanteile, je ein GZ auf Lohn, Gehalt, Material, Fremdleistung und Gerät, je ein GZ auf jede Leistungsgruppe, unterschiedliche GZ auf Einheitspreispositionen und Regiepositionen usw.). Die Anzahl der Zeilen ist im K2-Blatt nicht beschränkt. Es ist aber nicht zu befürchten, weil im Rahmen einer Angebotsprüfung ja auch betriebswirtschaftlich zu erklären, dass diese Option ausufert.

K3-Blatt

Die Kalkulation des Personalpreises (z. B. Mittellohnpreis) ist mit dem Kalkulationsformblatt K3 auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht gut möglich. Es bietet genügend individuellen Spielraum, und es lassen sich auch diverse Sonderprobleme (z.B. Umlage der Kosten für dispositive Tätigkeiten, für unproduktive Zeiten, für Fertigungsgemeinkosten oder für BGK) in die Darstellung integrieren.

Für die Ermittlung einzelner Werte, wie z. B. Aufzahlung für Mehrarbeit und Erschwernisse oder Aufwandsentschädigungen (Sondererstattungen wie Dienstreisevergütungen, Taggeld u. dgl.), müssen Nebenrechnungen ausgeführt werden. Dafür können eigene Formulare generiert werden; die ÖNorm B 2061 stellt sinnvollerweise, weil jeder Kollektivvertrag Eigenheiten aufweist, keine zur Verfügung. Eine einfache formularmäßige Darstellung der Berechnung wäre daher nicht möglich gewesen.

Baustellengemeinkosten

Auf eine Aufzählung der Möglichkeiten, wie eine allfällig notwendige Umlage der Baustellengemeinkosten (BGK) erfolgen kann, wurde verzichtet. Speziell ausgewiesene Formularfelder zur Darstellung der Umlage bestehen nicht mehr. Die K-Blätter bieten weiterhin die Möglichkeit der Darstellung von Umlagen.

Was gibt es sonst noch?

Die Materialpreiskalkulation findet sich weiterhin im K4-Blatt; nun mit einem Ansatz für Materialgemeinkosten und für Nebenmaterialien (geringwertiges Material). überarbeitet ist auch das K6-Blatt (Gerätekosten). Dieses Kalkulationsformblatt dient nun dem Kostennachweis für alle (relevanten) Geräte und nicht mehr nur der Vorhaltegeräte. Die weitgehend formfreien Blätter K5 und K7 sind praktisch unverändert.

Natürlich gibt es noch viel zur Baukalkulation und zur neuen ÖNorm zu sagen, immerhin hat der Autor dieses Artikels darüber ein Buch mit über 800 Seiten verfasst, und die ÖNorm nimmt darin einen zentralen Stellenwert ein.

Hilfestellungen für Kalkulation

Auf der Webseite www.bw-b.at unter Punkt "Kalkulation" stellt Andreas Kropik diverse Hilfestellungen für die Kalkulation zur Verfügung:

  • Umrechnungstool für den Gesamtzuschlag gern. K3:1999 in K2 der ÖNorm B 2061:2020
  • Berechnung der umgelegten Lohnnebenkosten für diverse Gewerke/Gewerbe
  • Berechnungstool Finanzierungskosten (Bauzinsen)
  • K2a-Blatt zur Darstellung des Wertes in K2 Spalte D Berechnungsprogramm Mittellohnpreis

Quelle:
Univ.Prof.DI Dr. Andreas Kropik: Die neue ÖNorm B 2061 - Baukalkulation auf aktuellem Stand, in: Österreichische Bauzeitung (2020), Ausgabe 09-10, S.62f.