Regress des Bauunternehmens

Koordinierung versus Bauaufsicht


In der Praxis eher nicht die Regel, im rein rechtlichen Sinn bei Baujuristen jedoch durchaus üblich: Die Unterscheidung zwischen der Koordinierungspflicht auf der einen sowie der Bauaufsichtspflicht auf der anderen Seite. Die Unterschiede werden immer dann relevant, wenn der Bauherr das Bauunternehmen wegen Baumängel klagt. » Weiter