Je nachdem, ob ein Bauunternehmen vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Mitgliedsstaat wirtschaftlich tätig wird, gelten unterschiedliche Regeln. Die Dienstleistungsfreiheit macht vieles möglich und gewährt wesentliche Erleichterungen für EU-Unternehmen, die nur vorübergehend und gelegentlich grenzüberschreitend tätig werden. » Weiter