Regelmäßig werden Angebote von Bietern ausgeschieden weil Mängel nicht rechtzeitig oder vollständig behoben wurden - was für den Bieter einer vergebenen Chance gleichkommt. Die aktuelle Judikatur dazu zeigt einmal mehr, dass eine termingerechte und umfassende Mängelbehebung nach wie vor das Mittel der Wahl ist um einen bitteren Nachgeschmack zu vermeiden. » Weiter
Die Behebung von Angebotsmängeln
06.07.2023
Thema: Büroerfolg - Urlaubsplanung in Absprache