Bauaufträge im EU-Ausland

Der Segen der Dienstleistungsfreiheit und die Grenzen der Niederlassungsfreiheit

Je nachdem, ob ein Bauunternehmen vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Mitgliedsstaat wirtschaftlich tätig wird, gelten unterschiedliche Regeln. Die Dienstleistungsfreiheit macht vieles möglich und gewährt wesentliche Erleichterungen für EU-Unternehmen, die nur vorübergehend und gelegentlich grenzüberschreitend tätig werden. » Weiter