Ob eine Ausschreibung zu Festpreisen oder zu veränderlichen Preisen stattzufinden hat, ist im Bundesvergabegesetz in Paragraph 24 Abs. 7 geregelt.
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Neue Klarstellungen zur Thematik „Ausschreibung zu Festpreisen oder zu veränderlichen Preisen"
23.03.2020
Praxisorientiertes Seminar an der Donau Uni Krems mit Leistungsnachweis.