Auf Nummer sicher: Gewährleistung und Garantie

Praxisbezug bei der Abwandlung von Gewährleistung in Garantie


Die Gewährleistungsvorschriften der §§ 922 ABGB sind nachgiebiges Recht. Sie werden daher in der Praxis häufig insbesondere durch eine Garantie abgeändert. Der Inhalt der Garantie ist im Einzelfall durch Vertragsauslegung zu ermitteln. (Bürgerliches Recht II14Rz433). »Weiter