Ausufernde Kosten – wer zahlt?

Sowieso-Kosten: Sachlage und Entscheidung des OGH


In der Entscheidung 1 Ob 132/15s vom 27.08.2015 hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Auftragnehmer (AN) die Kosten einer Sanierung (die den ursprünglichen Auftragswert um ein Vielfaches übersteigen) zu tragen hat, wenn er bei Vertragsabschluss bestimmte Eigenschaften zusichert. » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt