Bei der Abwicklung von Bauprojekten werden die Werkunternehmer oftmals mit der Problematik der Verjährung ihrer Forderungen konfrontiert. Rechtlich gesehen ist die Verjährung der Rechtsverlust durch Zeitablauf. Das bedeute dass nach Verstreichen eines bestimmten Zeitraums ein Recht nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist. Werklohnforderungen verjähren in aller Regel binnen drei Jahren. » Weiter
Das Prinzip der Verjährung und sein Praxisbezug
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt