Die neue EU-Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU) ist bis 18.04.2016 durch die Mitgliedsstaaten umzusetzen. Daraus ergeben sich auch wesentliche Änderungen für die Praxis. Die neue Konzessionsrichtlinie umfasst einerseits die Vergabe von Baukonzessionen, andererseits auch jene von Dienstleistungskonzessionen (letztere sind bis zur Umsetzung der Richtlinie im Wesentlichen noch vom Bundesvergabegesetz ausgenommen). » Weiter
Der Countdown zur Konzessionsrichtlinie
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt