Die Bauschadensregelung - ein Mysterium?

Alles eine Frage der Haftung – Statuscheck rechtliche Grundlagen


Die Bauschadensregelung der ÖNORM B2110 ist ein in der Bauwirtschaft ebenso bekanntes wie auch gut geübtes Instrument. In der Praxis werden von Schlussrechnungen unter Verweis auf die Bauschadensregelung der ÖNORM B2110 Abzüge vorgenommen. Die Bauschadensregelung des Punktes 12.4. der ÖNORM B2110 weicht von der allgemeinen Rechtslage nach dem ABGB erheblich ab. Die Regelung trägt der Realität auf der Baustelle Rechnung, da oftmals nicht festgestellt werden kann, welcher Auftragnehmer an einem fremden Gewerk oder am Bestand Schäden verursacht hat. » Weiter