Der Gesetzgeber hat per 16.03.2013 die Richtlinie 2011/7/U des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Zahlungsverzugsrichtlinie“), ABl. Nr.: L48, in Österreich umgesetzt. Ziel ist es, im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (u.a. auch öffentl. Auftraggeber und Sektorenauftraggeber) Belastungen durch übermäßig lange Zahlungsfristen zu verhindern. Für die Bauwirtschaft interessant ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben einerseits im Bundesvergabegesetz und andererseits in der ÖNORM B2110 (bzw. entsprechend in der B2118). » Weiter
Die neue Zahlungsverzugs-Richtlinie
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt