Die Schadensquotelung

Schadensteilung zwecks Abfederung


Der Eintritt eines Schadens an sich ist mehr als unerfreulich – gewisse Verhaltensweisen der involvierten Personen bzw. dadurch entstehende Rahmenbedingungen tragen jedoch noch zusätzlich das Ihre dazu bei: Sind an der Verursachung des Schadens mehrere Unternehmen schuldhaft beteiligt, versuchen diese häufig die Ansprüche des geschädigten Auftraggebers durch eine Schadensquotelung zu reduzieren. Eine aktuelle Entscheidung des OGH zeigt, dass diese Praxis rechtlich haltlos ist. » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt