Die Tücken der Schlussrechnung im Visier

Die diesbezüglichen Regelungen in der Bauvertragsnorm ÖNORM B2110


Die ÖNORM B2110 wird in vielen Bauwerkverträgen als Vertragsgrundlage vereinbart. Überall dort, wo der Werkvertrag selbst keine gegenteilige Regelung vorsieht, kommen deshalb die ÖNORM-Bestimmungen zur Anwendung. » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt