Bauvorhaben enden nicht selten mit offenen Forderungen und zähen Verhandlungen über Anerkennung und Bezahlung dieser Forderungen. Oft stellt sich im Zuge dessen die Frage, wie mit einer drohenden Verjährung etwa von Werklohnforderungen oder Mehrkostenforderungen umgegangen werden soll. »Weiter
Drohende Verjährung und Verjährungsverzicht
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen