Eine der größten Schwierigkeiten in öffentlichen Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) ist der manchmal nur schwer zu überblickende Formalismus - um nicht im schlechtesten Fall aus formalen Gründen auszuscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht versuchte in der Entscheidung vom 15.05.2014 (GZ: W139 2001504-1/41E) klare Grundsätze zu formulieren, zu welchem Zeitpunkt Nachweise im Vergabeverfahren abgegeben werden müssen und unter welchen Umständen eine „zweite Chance“ besteht. » Weiter
Eigenerklärung und Eignungsnachweise im Vergabeverfahren - Formalitäten
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen