Im Anlassfall war ein Bauauftrag im Oberschwellenbereich im offenen Verfahren nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben. In der Ausschreibung war unter anderem als Kriterium der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festgelegt, dass der Bieter ein KSV-Rating zwischen 100 und 350 nachweisen musste. Die KSV-Auskunft des Billigstbieters lautete zum 23.10.2013, dem Zeitpunkt der Angebotsöffnung „0“ – Nichtbewertung. In der Ausschreibung war aber auch festgelegt, dass wenn die geforderten Eignungsnachweise aus einem gerechtfertigten Grund nicht beigebracht werden können, der Nachweis auch durch gleichwertige andere Bescheinigungen erbracht werden kann. » Weiter
Eignungskriterium Nachweis der Leistungsfähigkeit
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt