Ausschreibungsgegenstand des strittigen Verfahrens war der „Umbau einer Förderanlage unter gleichzeitiger Optimierung von Leistung, Qualität und Kosten“, welcher im Wege eines Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb im Oberschwellenbereich von einem Sektorenauftraggeber ausgeschrieben wurde. Die zehn im Teilnahmeverfahren ausgewählten Bewerber sollten zur Abgabe eines verbindlichen Angebots eingeladen werden. » Weiter
Einvernehmliche Modifizierung des Leistungsgegenstandes im Vergabeverfahren ist unzulässig
14.10.2024
Praxisorientiertes Seminar der Donau Uni Krems.