Leistungsvereinbarungen bei ungewöhnlichen Baugrundverhältnissen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Als gutes Beispiel hierfür fungierte ein Fallbeispiel zu Beginn des Jahres, bei dem sich der Oberste Gerichtshof erneut mit dem Leistungsumfang eines Werkunternehmers auseinanderzusetzen hatte. » Weiter
Fokus Baugrundrisiko beim Pauschalpreisvertrag
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen