Fokus Baugrundrisiko beim Pauschalpreisvertrag

Ungewöhnliche Baugrundverhältnisse erfordern besondere Aufmerksamkeit


Leistungsvereinbarungen bei ungewöhnlichen Baugrundverhältnissen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Als gutes Beispiel hierfür fungierte ein Fallbeispiel zu Beginn des Jahres, bei dem sich der Oberste Gerichtshof erneut mit dem Leistungsumfang eines Werkunternehmers auseinanderzusetzen hatte. » Weiter