Fristversäumnis als Ausscheidungsgrund?

Aufklärungsfristen und Ausscheidungstatbestände

Öffentliche Auftraggeber haben für den Fall, dass die Angebotsprüfung das Vorliegen eines behebbaren Angebotsmangels ergibt, den Bieter aufzufordern, entsprechende Erklärungen und/oder Nachreichungen binnen einer angemessenen Frist zu erstatten. » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt