Öffentliche Auftraggeber haben für den Fall, dass die Angebotsprüfung das Vorliegen eines behebbaren Angebotsmangels ergibt, den Bieter aufzufordern, entsprechende Erklärungen und/oder Nachreichungen binnen einer angemessenen Frist zu erstatten. » Weiter
Fristversäumnis als Ausscheidungsgrund?
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen