Gewährleistungsrecht - Welche Verbesserungen sind zumutbar?

Vom richtigen Umgang mit mangelhafter Leistungserbringung


Während nach früherem Gewährleistungsrecht der Werkbesteller bei Vorliegen eines wesentlichen und behebbaren Mangels Preisminderung oder Verbesserung bzw. den Nachtrag des Fehlenden verlangen konnte, sieht das Gesetz nunmehr einen klaren Vorrang der Verbesserung – und zwar unabhängig von der Art und Schwere des Mangels – vor. » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt