Innovationen am Bau möglich machen: ASFINAG führt Bestbieterprinzip ein

Vorboten der Novelle zum Bundesvergabegesetz?


Der Autobahnbetreiber ASFINAG ändert seine Ausschreibungskriterien für Baustellen. Es soll nicht mehr das Unternehmen mit dem billigsten, sondern jenes mit dem besten Angebot zum Zug kommen. Die ASFINAG erwartet trotzdem keine Mehrkosten, denn – so der Gedanke - im Gegenzug könnten damit teure Qualitätsmängel vermieden werden. Für die Bauwirtschaft wird damit eine langjährige Forderung erfüllt.
Mit 15. September wurde in allen Bauausschreibungen der ASFINAG das Bestbieterprinzip eingeführt. 18 Kriterien wurden festgelegt, sie umfassen Umweltstandards ebenso wie Arbeitnehmerschutz, den Einsatz von Fachkräften und die Gewährleistung. Die ASFINAG verlangt zudem künftig, dass die Bauunternehmen heikle Leistungen, etwa ein Brückenfundament, selbst erledigen. Damit übernimmt die ASFINAG im Hinblick auf die für die Novelle zum Bundesvergabegesetz vorgesehenen Bestimmungen eine Vorreiterrolle in der praktischen Umsetzung.
Das Parlament wird voraussichtlich im Laufe des Herbst eine Novelle des Bundesvergabegesetzes beschließen, die den Best- und nicht mehr den Billigstanbieter zwingend ab einer Auftragssumme von einer Million Euro vorsieht. Die ASFINAG kündigte an, das bereits ab 100.000 Euro umzusetzen. (Quelle: orf.at)