Seit dem 01.09.2009 besteht für Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, eine sogenannte Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers.
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Seit dem 01.09.2009 besteht für Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, eine sogenannte Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers.
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