Viele auf bestimmte Art und Weise geplante technische Lösungen am Bau sind nicht oder nur abweichend zur Planung ausführbar. Dies bedingt zwangsläufig eine Vertragsänderung, damit die eigentliche Bauleistung dennoch auf Basis des Bauvertrags erbracht werden kann. Der Auftraggeber muss daher die Möglichkeit haben, diese abweichenden technischen Ausführungen vom Auftragnehmer zu verlangen. » Weiter
Leistungsänderung – Was es zu beachten gilt
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt