Mit der vom Bundesverwaltungsgericht per 31.01.2014 getroffenen Entscheidung (GZ: BVwG vom 31.01.2014, W-139-2000171-1/34E) wurde zum Thema (Un-)Verbesserbarkeit von Mängeln eine eindeutige Klarstellung getroffen. Ebenso wurden die Rechte eines ausgeschiedenen Bieters abgesteckt. » Weiter
Mängelmanagement und das Ausscheiden von Angeboten
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen