Es ist nicht ungewöhnlich und durchaus legitim, dass erteilte Aufträge vom Auftraggeber jederzeit und ohne Grund ganz oder teilweise abbestellt werden können. Oft kommt es auf Auftragnehmerseite dadurch zu finanziellen Einbußen, da der Auftragnehmer mit der vollständigen Erfüllung des Bauauftrags gerechnet hat. Gerätemieten oder Entgelt für Arbeitnehmer sind nur einige der Positionen, die schließlich jedenfalls – ungeachtet dessen ob der Auftrag storniert wurde – anfallen. » Weiter
Nachteilsabgeltung bei Storno von Auftragsteilen
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt