Ob bzw. für welche Gewerbe von einem Unternehmen eine gültige Dienstleistungsanzeige erstattet wurde, kann durch Einsichtnahme in das Dienstleisterregister kostenfrei geprüft werden. In diesem Register können die jeweils angezeigten Tätigkeiten, die anzeigenden Unternehmen sowie die Gültigkeitsdauer der Anzeigen abgefragt werden. » Weiter
Neue Abfragemöglichkeit über Online-Dienstleistungsregister des BMWFJ für Anzeigen nach §373a GewO
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen