Neue Klarstellungen zur Thematik „Ausschreibung zu Festpreisen oder zu veränderlichen Preisen"

Rundschreiben des Bundeskanzleramtes konkretisiert die bisherigen Bestimmungen


Ob eine Ausschreibung zu Festpreisen oder zu veränderlichen Preisen stattzufinden hat, ist im Bundesvergabegesetz in Paragraph 24 Abs. 7 geregelt.
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