Neue Klarstellungen zur Thematik „Ausschreibung zu Festpreisen oder zu veränderlichen Preisen"

Rundschreiben des Bundeskanzleramtes konkretisiert die bisherigen Bestimmungen


Ob eine Ausschreibung zu Festpreisen oder zu veränderlichen Preisen stattzufinden hat, ist im Bundesvergabegesetz in Paragraph 24 Abs. 7 geregelt.
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Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt