Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund ausschließlich in strukturierter elektronischer Form eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden daher von den Bundesdienststellen weder Papierrechnungen noch Rechnungen im PDF-Format mehr akzeptiert, da beides nicht für die automatische Weiterverarbeitung geeignet ist. » Weiter
Neue Schnittstelle für die e-rechnung in ABK
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt