Novelle zum Vergaberecht in Kraft

Seit 01.03.2016 - Bestbieterprinzip gesetzlich verankert


Die Novelle zum Bundesvergabegesetz trat mit 1. März 2016 in Kraft und bringt bei öffentlichen Aufträgen neben dem Bestbieterprinzip, Transparenz bei Subvergaben, Verschärfungen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie ein stärkeres Augenmerk auf Eigenleistungen. Diese Verbesserungen werden in den Reihen aller Beteiligten und Betroffenen als richtiges Zeichen für einen fairen Wettbewerb bewertet. »Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt