Gemäß §2 Z 33a BVergG ist Subunternehmer, wer „Teile des an den Auftragnehmer erteilten Auftrages ausführt“. Daher fallen darunter auch sämtliche Unternehmer der nachfolgenden Stufen, die ihren Auftrag nicht direkt vom Auftragnehmer erhalten (Subsubunternehmer). » Weiter
Rolle der Subunternehmer in Vergabeverfahren
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt