Häufig steht der Auftragnehmer eines Bauauftrags vor dem Dilemma, dass der Auftraggeber die Bauleistungen erst zu bezahlen hat, wenn diese erbracht sind. Bauunternehmer haben daher ein erhebliches Ausfallrisiko, wenn der Auftraggeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder gar Insolvenz gerät. Anders als im Handelsgeschäft sind Sicherungen wie Eigentumsvorbehalte nicht durchsetzbar, weil das Eigentum an den eingebauten Sachen mit Einbau verloren geht. » Weiter
Sicherstellungen bei Bauverträgen
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt