Die Antragslegitimation – die Frage also, ob ein Bieter, dessen Angebot auszuscheiden ist – der also selbst den Auftrag nicht bekommen kann – das Recht hat, die Zuschlagsentscheidung zugunsten eines anderen Bieters überhaupt zu hinterfragen, ist ein zuverlässiger „Dauerbrenner“ in fast jedem Vergabenachprüfungsfall. » Weiter
Status Quo des Bieterrechtsschutzes in der Praxis am Prüfstand
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt