Technische Normen und der Terminus der „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“

Abgrenzung und die Bedeutung der Begrifflichkeiten in der Praxis


Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des OGH (GZ: 10 Ob 24/09s vom 22.06.2010) wurde die Debatte um die rechtliche Geltung technischer ÖNormen neu entfacht. Nach Ansicht des OGH gelten ÖNORMEN grundsätzlich nur dann, wenn Sie vereinbart werden. » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt