Einer Entscheidung des OGH (GZ:10 ob 10/10h) lag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Die Auftraggeberin ist die beklagte Partei, welche mit der Auftragnehmerin in ihrer Rolle als Klägerin einen Architektur- und Ingenieurvertrag für den Umbau und die Erweiterung eines Hotels abgeschlossen hat. Dieser Vertrag sollte auch die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) beinhalten. » Weiter
Teilzahlungen und Gewährleistungen der örtlichen Bauaufsicht
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt