Der EuGH hat mit seinem jüngsten Urteil im Juli diesen Jahres Referenzen als Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe als unzulässig erklärt. Referenzen eines Unternehmens bzw. seiner Mitarbeiter seien zwar zur Berücksichtigung als prinzipielles Eignungskriterium im Rahmen einer Auftragsvergabe geeignet, jedoch dürfen diese nicht den letztendlichen Ausschlag für die Vergabe des Auftrags darstellen. » Weiter