Vergaberechtliche Zuverlässigkeit

Bewertungskriterien der Zuverlässigkeit von Bietern - Optionen Verbesserungsnachweis


Der vergaberechtliche Begriff der Zuverlässigkeit umfasst einen Teil der „Eignung“ (neben Befugnis, technischer und wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit). Die Zuverlässigkeit ist in den §§68 bis 70 und 72 bis 73 Bundesvergabegesetz (BVergG) festgelegt (für Sektorenauftraggeber in den §§229 ff BVergG. » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt