Die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Einführung der Verwaltungsgerichte hat Auswirkungen auf das Bauverfahren. Eine davon betrifft die Berufung innerhalb der Gemeinde (Bürgermeister – Gemeinderat). Die Bundesländer erhalten nun die Möglichkeit, innerhalb der Gemeinde nur noch eine Instanz vorzusehen. Diese Möglichkeit wurde bisher für Tirol sowie die Städte Salzburg und Graz genutzt. In Wien wird die Bauoberbehörde aufgelassen und personell in das neue Landesverwaltungsgericht integriert. » Weiter
Verwaltungsreform 2014
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen