Vorbehaltsregelungen im Bauvertrag

Die Vereinbarkeit von Theorie und Praxis: herausfordernd - aber möglich


Verträgen am Bau liegt meist die ÖNORM B2110 „Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ zugrunde, da sie vertragliche Feinheiten und sich daraus ergebende Detailfragen regelt. So enthält die ÖNORM B2110 unter anderem auch zur Problematik der Nachforderungen und Vorbehalte eine strenge, aber faire Regelung, die den Bedürfnissen der Vertragspartner Rechnung trägt. » Weiter