In einer Entscheidung des OGH (GZ: 8 Ob 97/15w vom 15.12.2015) beschäftigte sich dieser mit der Frage, ob der Werkunternehmer vor Umständen warnen muss, die zum Misslingen des Werks führen können und zur Sphäre des Bestellers gehören. » Weiter
Warnpflicht des Werkunternehmens
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt