Eine umstrittene Entscheidung des OGH (GZ: 4 Ob 137/11t vom 20.12.2011) behandelte die Frage der Gültigkeit einer Werkvertragsklausel, die den Auftragnehmer (AN) als Teil des Leistungsumfangs dazu verpflichtet, eine umfangreiche Prüfung der vom Auftraggeber (AG) beigestellten Pläne vorzunehmen. Weiters hatte der OGH zu entscheiden ob Planungsfehler, die ein vom AG beigezogener Planer verursachte, dem AG als Mitverschulden zuzurechnen sind. » Weiter
Zur Haftung des Auftraggebers für fehlerhafte Pläne - Überwälzung des Planungsrisikos
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt