In der Entscheidung 3Ob 213/15t vom 20.01.2016 hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Werkunternehmer (in der Folge AN) sich seinen fiktiven Mängelbehebungsaufwand i.S.d. § 1168 Abs 1 S 1 ABGBG vom Werklohn abziehen lassen muss, wenn der Werkbesteller (in der Folge AG) die von ihm geforderte Verbesserung verhindert, weil er sich rechtsirrig für die Organisation der Vorarbeiten für nicht zuständig erachtet. »Weiter
Zurückbehaltungsrecht & Werklohnanspruch
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt